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Archiv der Kategorie: Wir informieren…
Was tun bei Strom- und Telefonausfall?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Stromausfälle sowie der Ausfall der Telekommunikation über längere Zeiträume sind auch in Deutschland möglich. Durch Unwetter oder technische Defekte kann es schnell zu einem Ausfall der Stromversorgung sowie der Telekommunikation im Gemeindegebiet kommen. Neben den damit verbundenen allgemeinen Einschränkungen können sich allerdings auch gefährliche Situationen ergeben. Denn in den meisten Fällen können von dem Stromausfall auch die Festnetz- und Mobilfunknetze betroffen sein. In Notfällen ist ein Hilferuf über die bekannten Notrufnummern dann nicht mehr möglich.
Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) hat einen Einsatzplan „Ausfall Kritischer Infrastruktur“ erstellt.
Dieser Einsatzplan beinhaltet von der Feuerwehr zu treffende Maßnahmen, die notwendig sind, um auch bei einem Ausfall der Strom-, Telekommunikation- und Wasserinfrastruktur wirksame und effektive Hilfe leisten zu können.
Insbesondere bestimmt der Einsatzplan „Ausfall kritischer Infrastruktur“ auch die von der Feuerwehr zu veranlassenden besonderen Vorkehrungen, um für die Bürgerinnen und Bürger die Sicherstellung der Rettungskette – und somit des Notrufes für sämtliche Notfälle – gewährleisten zu können.
In jeder Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) werden deshalb bei Bedarf Anlaufpunkte, so genannte Hilfsanlaufstellen, für die Bevölkerung eingerichtet. Dies sind die jeweils in den Ortsgemeinden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser und weitere, nachfolgend aufgeführte Örtlichkeiten:
Ortsgemeinde Brachbach
– Feuerwehrgerätehaus
– Grundschule Brachbach
Ortsgemeinde Friesenhagen
– Feuerwehrgerätehaus
– Bürgerhaus Steeg
Ortsgemeinde Harbach
– Feuerwehrgerätehaus
Stadt Kirchen
– Feuerwehrgerätehaus
– Villa Kraemer
– Sängerheim MGV„Liederkranz“
Stadt Kirchen –Ortsteil Freusburg–
– Feuerwehrgerätehaus
– Bürgerhaus Freusburg
Stadt Kirchen –Ortsteil Katzenbach–
– Feuerwehrgerätehaus Kirchen
Stadt Kirchen –Ortsteil Herkersdorf–
– Feuerwehrgerätehaus
Stadt Kirchen –Ortsteil Offhausen–
– Backes Offhausen
Stadt Kirchen –Ortsteil Wehbach–
– Feuerwehrgerätehaus
Stadt Kirchen –Ortsteil Wingendorf–
– Schützenhaus Wingendorf
Ortsgemeinde Mudersbach
– Feuerwehrgerätehaus
Ortsgemeinde Mudersbach –Ortsteil Birken-
– Bürgerhaus Birken
Ortsgemeinde Mudersbach –Ortsteil Niederschelderhütte-
– Feuerwehrgerätehaus
– Grundschule Niederschelderhütte
Ortsgemeinde Niederfischbach
– Feuerwehrgerätehaus
– DRK-Unterkunft Niederfischbach
– Spielplatz Oberasdorf
Bei einem ungeplanten Stromausfall, der länger als 30 Minuten dauert und ein Gebiet mit mindestens 500 Personen betrifft, werden die Feuerwehrgerätehäuser und Hilfsanlaufstellen von der Feuerwehr besetzt.
Alle Punkte sind mit Feuerwehrkameraden besetzt, die über Funk mit der Feuerwehreinsatzzentrale in Verbindung stehen und Notrufe aller Art für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst weiterleiten können.
Für weitere Informationen rund um den Ausfall von kritischer Infrastruktur, insbesondere der Stromversorgung, und entsprechende Vorsorge-Tipps können Sie sich unter der Internet-Adresse www.bbk.bund.de kostenlos eine Info-Broschüre „Stromausfall“ beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe anfordern.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen auch Ihre örtliche Feuerwehr gerne zur Verfügung.
Notfallfax für Hör- und Sprachbehinderte
Wie setzt man eigentlich einen Notruf ab, wenn man gehörlos oder sprachbehindert ist?
Hier kann man auf einen Faxvordruck zugreifen, der es ermöglicht, ein Notfallfax an die Leitstelle Montabaur zu schicken. Diese haben ein eigens dafür gedachtes Faxgerät rund um die Uhr aktiv und können Ihnen somit Hilfe zukommen lassen!
Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn man seine persönlichen Daten bereits in einem Vordruck bereit liegen hat, um im Falle eines Falles nur noch eintragen zu müssen, was passiert ist und das Fax versenden muss.
Die Leitstelle Montabaur ist zuständig für den Landkreis Altenkirchen (AK), Westerwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis und den Landkreit Neuwied, die Faxnummer lautet 0800 112 5566!
Schauübung in Eiserfeld
Zu einer Schauübung in Eiserfeld waren wir von den Friends of American Vehicles und den Opelfreunden Siegerland eingeladen worden. Wir demonstrierten eine Technische Unfallhilfe an einem PKW.
Digitalfunkeinbau
Aktuell befindet sich der Digitalfunkeinbau in den Feuerwehrautos der Feuerwehr Kirchen in den letzten Zügen. Parallel wird der Analogfunk in den Autos verbleiben um eine Rückfallebene zu haben und den Kontakt zur Leitstelle, die noch nicht digital funkt, wahren zu können.
Am Freitag, den 03.05. findet eine große Digitalfunkübung der Löschzüge der Stadt Kirchen statt.
Lebensrettende Rauchmelder
Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Beim Kauf von Rauchmeldern achten Sie bitte besonders darauf, dass die Geräte ein Vds-Prüfzeichen haben, das garantiert, dass sie in kurzer Zeit und bei niedrigen Rauchgaskonzentrationen ansprechen und alarmieren; Rauchmelder sollten zusätzlich das GS- und CE-Zeichen besitzen.
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 44 (8):
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Immer wieder retten Rauchmelder Leben! Darum appellieren wir an Sie! Investieren Sie Geld in Rauchmelder und hängen Sie diese wie empfohlen auf (Flyer „Rauchmelder“). Der folgende Film zeigt Ihnen „das Leben” eines Rauchmelders und wie er die Leben seiner Schützlinge retten kann! Helfen Sie mit, denn auch wir sind froh, wenn wir niemanden aus einem brennenden Haus retten müssen!
Was ist eine FEZ?
Die FEZ (Feuerwehreinsatzzentrale) der Feuerwehr Kirchen wurde im Jahr 2010 umgebaut und auf einen aktuellen technischen Stand gebracht.
Bei allen Einsätzen (ausgenommen Kleineinsätze) in der Verbandsgemeinde Kirchen wird die FEZ besetzt und übernimmt von der Leitstelle Montabaur die Einsatzführung der eingesetzten Einheiten. Dies erfolgt auch, wenn die Feuerwehr Kirchen selbst nicht ausrückt. Somit kamen im Jahre 2009 zum Beispiel 38 reine FEZ-Einsätze zustande, zusätzlich zu den 40 Einsätzen der Feuerwehr Kirchen, bei denen die FEZ auch bei Kleinalarmen besetzt wird.
Neben der Einsatzführung und Dokumentation ist auch die Organisation von Vermisstensuchen sowie die Bearbeitung von Rechercheaufträgen der Einsatzleitung eine wichtige Aufgabe. Weiterhin die Nachforderung weiterer Einheiten oder Fachfirmen.
Bei Flächenlagen wie Orkanen, Schneebruch oder Hochwasser übernimmt die FEZ eigenständig die Einsatzführung einschl. Alarmierung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Kirchen. Die Leitstelle gibt bei diesen Lagen nur noch die Notrufe an die FEZ weiter, die eigenständig die Einstufung der Dringlichkeit sowie die Veranlassung der Abarbeitung der Schadenslage veranlasst und überwacht.
Die FEZ-Gruppe umfasst momentan 13 Personen, die speziell auf ihre Tätigkeit in der FEZ mit einem Fachlehrgang an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule vorbereitet wurden. Der Einsatz wird in der Regel von einem der in der Gruppe tätigen 4 Zug- bzw. Gruppenführern geleitet.
Eine weitere Aufgabe des FEZ-Personal ist die Alarm- und Einsatzplanung und die ständige Aktualisierung von Kontaktdaten, was einen sehr großen Zeitaufwand darstellt.
Die Mitglieder der FEZ-Gruppe führten im Jahre 2010 auch mehrere gemeinsame Ausbildungen mit der ELW-Gruppe durch, wobei zahlreiche Kameraden in FEZ und ELW aktiv sind. Diese Ausbildungen werden im Jahre 2011 fortgesetzt.
Einen sehr großen Zeitaufwand von rd. 100 Stunden stellte die Einführung einer Einsatzleitsoftware für die FEZ da. Zunächst besichtigten mehrere Mitglieder der FEZ-Gruppe die FEZ Altenkirchen und informierten sich dort über die beschaffte Software. Anschließend mussten alle Straßen der Verbandsgemeinde Kirchen, zahlreiche Großobjekte sowie alle Fahrzeuge der Feuerwehren und Hilfsorganisationen in der Software erfasst werden. Ebenso alle Alarmcodierungen aller Feuerwehren im Kreis sowie aller Hilfsorganisationen.
Zum Abschluss wurde der PC mit dem Funkgerät verbunden, somit ist nun auch eine PC-gesteuerte Alarmierung aller Einsatzkräfte im Kreis Altenkirchen möglich.
Die Software befindet sich seit ca. Mitte 2010 im Echteinsatz und überzeugt durch die sehr guten Dokumentationsmöglichkeiten und die genaue Übersicht über alle Einsatzmittel.
Technische Details:
- 2 Funkarbeitsplätze
- 1 Arbeitsplatz zur Leitung der FEZ bei Flächenlagen
- Aufzeichnungsgerät
- Alarmgeber
- Radio
- Kennungsauswerter
- Von beiden Arbeitsplätzen können beide Funkkanäle besprochen werden
- 3 Telefone
- Fax/Drucker/Scanner-Kombination
- PC mit Einsatzleitsoftware, Internetanschluss, Gefahrstoffdatenbank, Rettungsleitfäden, Hydrantenplänen, Luftbildern
- Vorbereitung für den Digitalfunk
- Diverse Einsatzunterlagen, Telefonverzeichnisse, Alarmpläne
- Whiteboard zur Darstellung von Infos und Lagedarstellung
- Notstromversorgung über Batterien
- Notstromversorgung über Stromaggregat
Himmelslaternen
Sie sehen hübsch aus, können aber sehr gefährlich werden. Die sogenannten „Himmelslaternen“, die offenbar immer mehr in Mode kommen. In einigen Bundesländern wurden die Mini-Heißluftballons inzwischen schon verboten. In Siegen hat ein solcher Ballon einem Kind wahrscheinlich das Leben gekostet.
Seit einiger Zeit sind auch in Deutschland in Mode gekommen – die sogenannten Himmelslaternen, Wunschballons oder Kong-Ming-Laternen. Ursprünglich wurden diese Himmelslichter in China erfunden. Mit Ihnen sollen Wünsche zum Himmel transportiert werden. Es handelt sich dabei um Papierlaternen an denen mittels eines Gestells eine Kerze befestigt ist. Die Funktion ist ähnlich einem Heißluftballon. Durch die Temperaturunterschiede, innen und außen, steigt oder sinkt die Laterne. Dabei kann eine Richtung nicht vorbestimmt werden. Die Flugdauer beträgt bis zu 25 Minuten, es wird eine Höhe von bis zu 500 Metern erreicht.
Da es sich hier um Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes (§1 Abs.2 Nr.11 LuftVG) handelt, bedarf es gemäß §16 Abs.1 Nr.5 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) einer Aufstiegsgenehmigung. Das Betreiben der Laternen ist also genehmigungspflichtig, Hinweisblätter und Sicherheits-Anweisungen sind unbedingt zu befolgen.
Je nach Größe der Laternen müssen Freiräume (in der Regel um 30 Meter) um den Startplatz freigehalten werden, das heißt keine Bäume, Reetdächer, Tankstellen, Hochspannungsmasten, Häuser oder sonstige Hindernisse. Auch Wiesen und Felder in trockenen Jahreszeiten (nicht nur im Sommer) können leicht brennbares Material sein. Dehalb sollten die Laternen nur bei Windstille gestartet, die Bedienungsanleitung und die Warnhinweise sorgfältig beachtet werden.
Bei geringen Windgeschwindigkeiten und einer Brenndauer von etwa sieben Minuten kann eine Laterne etwa 1,3 Kilometer zurücklegen. Eine Kontrolle des Anwenders ist somit in keinem Fall mehr gegeben. Adäquate Hilfe, auch durch eine vor Ort gestellte Brandsicherheitswache, ist somit nicht gegeben. Eine Selbstentzündung oder ein technischer Defekt kann nach dem Start nicht mehr behoben werden.
Da der Starter für sein Handeln verantwortlich ist und für eventuelle Schäden aufkommen muss, ist vorab ein ausreichender Versicherungsschutz zu prüfen.
Wahrscheinlich wurde auch ein verheerende Zimmerbrand in Siegen vor wenigen Jahren, bei dem ein Kind trotz massiven Einsatzes der Feuerwehr ums Leben kam, durch eine solche Himmelslaterne verursacht. Auch nahe Buchholz musste kürzlich die Feuerwehr einen Brand löschen, der durch einen solchen Ballon verursacht worden war. In einigen Bundesländern ist der Start solcher Laternen bereits untersagt.